Streitschlichtung
Das Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass das Unternehmen den Kunden trotzdem auf eine für Ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweist: